**Aussetzen der Kita-Beiträge - NEU - Auch für Kinder in Notbetreuung!* Stand 25.03. / 18:00 Uhr

Im ersten Schritt wurde die Aussetzung der Elternbeiträge nur für Eltern beschlossen, deren Kinder KEINE Notbetreuung in Anspruch genommen haben bzw. nehmen werden.
Diese Regelung wurde nun ausgeweitet und gilt auch für Beiträge von Kindern, die die Notbetreuung IN ANSPRUCH nehmen.


Die offizielle Meldung auf den Seiten des Landes Sachsen lautet:

Ist während der Kita-Schließung der Elternbeitrag zu zahlen?    

Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben. Das gilt auch für diejenigen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Bis zu einer gesetzlichen Regelung werden die Städte und Gemeinden in die Vorfinanzierung gehen. Die Kosten belaufen sich auf rund 28,3 Millionen Euro. Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren.

Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung sind sich darin einig, die Gespräche fortzuführen, um die enormen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu meistern.

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