**Neuregelung der Notbetreuung** Stand 24.03. / 12:00 Uhr

Der Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule wurde erweitert.

Die wesentlichen Änderungen lauten wie folgt:

1.    Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

2.    Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.

3.    Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft.

Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind finden Sie hier.

Sie gehören nun auch zur Gruppe Personenberechtigten für die Notfallbetreuung? Dann finden Sie bitte hier das entsprechende Formular.

Das Formular ist in Ihrer Kindereinrichtung im Original einzureichen. Bitte verständigen Sie sich dazu vorab telefonisch (8-14 Uhr) oder per Mail mit Ihrem/r Einrichtungsleiter/in.

Kita Lerchenweg: 03525 632063 / lerche@sc-riesa.de

Kita Pfiffikus: 03525 632195 / pfiffikus@sc-riesa.de

Kita Poppitzer Grashüpfer: 03525 634604 / grashuepfer@sc-riesa.de

Sporthort: 03525 659635 / sporthort@sc-riesa.de


Alle offiziellen Informationen finden Sie außerdem auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen.


Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen
Ihr Team der SC Riesa gGmbH

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