Notbetreuung in den Einrichtungen der SC Riesa gGmbH

Gemäß der Sächsischen Corona-Schutzverordnung sind Einrichtungen der SC Riesa gGmbH ab dem 14.12.2020 nur für eine Notbetreuung wie folgt geöffnet:

Poppitzer Grashüpfer: ab 07:00 Uhr

Pfiffikus: ab 06:30 Uhr

Lerchenweg: ab 06:30 Uhr

Sporthort: ab 06:00 Uhr

Notbetreuung wird nur in einem sehr restriktivem Rahmen gewährt, damit durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von Infektionsketten vermieden bzw. verzögert wird. Wenn die Voraussetzungen nach § 5a Abs. 2 bis 4 SächsCoronaSchVO sowie der dazugehörigen Anlagen hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit der Personenberechtigten nicht erfüllt sind, wird das Kind grundsätzlich nicht aufgenommen.

Es wird grundsätzlich nur das Formular der aktuellen Corona-Schutzverordnung akzeptiert. Dieses finden Sie in unserem Downloadbereich. Der Nachweis ist bis spätestens 15.12.2020 in der Einrichtung vorzulegen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass offensichtlich durch Arbeitgeber unrichtig ausgefüllte Formulare (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers für zwingend notwendiges Personal in Branchen, welche nicht in der Übersicht der Berufsgruppen aufgeführt sind) nicht akzeptiert werden und damit kein Anspruch auf Notbetreuung entsteht.

Hinweise zum Umgang mit Elternbeiträgen für die Zeit der Schließung der Einrichtungen liegen uns aktuell noch nicht vor. Soweit es diesbezüglich Regelungen geben sollte, werden diese auf unserer Internetseite veröffentlicht. Von individuellen Anfragen an die Einrichtungsleitungen bitten wir abzusehen.

Die Einrichtungen bleiben gemäß der Jahresplanung für den Zeitraum vom 24.12.2020 bis 03.01.2021 grundsätzlich geschlossen (Betriebsruhe).

Zurück