Regularien Wiederaufnahme Sportbetrieb

Grundsätzlich gilt:
Indoor-Sportstätten sind weiterhin geschlossen.
Es darf ausschließlich an der frischen Luft trainiert werden.
Alle Trainingsteilnehmer müssen IMMER namentlich erfasst werden.
Outdoor-Sportstätten sind vorerst den Fachabteilungen vorbehalten. Dennoch kann in Kleingruppen im Freien trainiert werden. Ort, Zeit, Trainingsgruppe und Übungsleiter sind jedoch der Geschäftsstelle/ dem Vorstand zu melden.
Nach Freigabe durch den Vorstand kann die Kleingruppe den Trainingsbetrieb aufnehmen. Dann besteht auch ein entsprechender Versicherungsschutz durch den Verein.

Dokument 1 – Regularien Sportbetrieb
umfasst alle aktuell geltenden Regeln für das Sporttreiben im SC – allgemeines, Festlegungen für den Sportbetrieb an sich und die allgemein einzuhaltenden Hygieneregeln.
Diese „Belehrung“ ist durch alle Trainingsteilnehmer auszufüllen und zu unterschreiben bevor sie/er ins Training starten kann.
Warum? Vor allem möchten wir Sie und die Trainer/ Übungsleiter schützen und durch dieses allgemeingültige Papier in der Arbeit unterstützen. Zum anderen soll sich jeder darüber bewusst werden, dass es sich um einen WIEDEREINSTIEG und somit eine stückweise Annäherung an den Normalbetrieb handelt.

Dokument 2 – Checkliste Trainer/ ÜL
Soll vor allem im Trainingsbetrieb selbst eine Unterstützung sein – wenn alle Punkte erfüllt sind, steht dem Training nichts im Weg! Natürlich wird es von Sportart zu Sportart individuelle Anpassungen oder Besonderheiten geben, die jeder selbst beachten sollte.

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