Vereinssport im November

Gemäß §4 Abs. 1 Nr. 6 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Freizeits- und Amateursport verboten. Danach kann im Zeitraum vom 02. bis 30. November kein Vereinssport im SC Riesa e.V. stattfinden.
Ausnahmen sind lediglich für Kadersportler ab Kaderstatus Nachwuchskader 2 (ehemals D/C) des DOSB zugelassen. Die hiervon betroffenen Abteilungen erhalten von uns gesonderte Informationen zum Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Die Geschäftsstelle des SC Riesa e.V. bleibt für den Verwaltungsbereich bis auf weiteres geöffnet. Wir bitten jedoch, die Besuche in der Geschäftsstelle auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren bzw. vorab um eine telefonische Terminabstimmung für dringend notwendige, unabwendbare Vorsprachen. Die Hygieneregeln in der Geschäftsstelle (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, Eintragung ins Kontaktformular) sind zwingend einzuhalten.
Auch wenn wir als Vorstand des SC Riesa diese Entscheidung bedauern, so sind wir gezwungen, diese Festlegung zur Absage jeglicher Sportangebote des SC Riesa e.V. vollständig umzusetzen. Wir appellieren an die Vernunft und Einsicht unserer Mitglieder, dass mit dieser Festlegung auch der Breitensport einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehen leisten wird.
Als SC Riesa e.V. haben wir den ersten Lockdown im Frühjahr überstanden. Mit unseren Vereinswerten Gemeinschaft und Solidarität werden wir auch diesen zweiten Lockdown meistern.
Alle Informationen, auch zu einem möglichen Wiedereinstieg ab 01.12.2020 finden Sie ausschließlich hier auf der Internetseite des SC Riesa e.V.

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