Sächsischer Radfahrer-Bund erweitert

Versicherungsschutz für Mitglieder seiner Vereine Einzelunternehmungen sind gerade im Radsport weitverbreitet. Neben der Teilnahme an Wettkämpfen und den unter Aufsicht eines vom Verein benannten Übungsleiters oder Trainers veranstalteten Trainingseinheiten, gehen viele Radsportler ihrem Hobby auch allein nach. Wöchentlich zwei bis drei Trainingseinheiten zusätzlich zum organisierten Vereinsbetrieb sind da keine Seltenheit. Wie im Artikel oben festgestellt, fielen diese Aktivitäten nicht unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags,so dass der Sächsische Radfahrer-Bund sich der Sache annahm und die Versicherungslücke mit der Privaten Tretradversicherung für Mitglieder seiner Vereine zum 01.04.2016 mit der ARAG Sportversicherung geschlossen hat.
Ab diesem Zeitpunkt sind neben der Teilnahme an organisierten Veranstaltungen auch alle Radsportaktivitäten der Mitglieder versichert. Als Aktivitäten gelten somit nicht nur Trainingseinheiten, sondern auch die Radtour mit der Familie oder die tägliche Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit. Der Versicherungsschutz umfasst die Bereiche Unfall, Haftpflicht und Rechtschutz. Neben dem im Sportversicherungsvertrag mit dem LSB vereinbarten Umfang wurden darüber hinaus wichtige Mehrleistungen wie Krankenhaustagegeld ab dem ersten stationären Aufenthaltstag im Krankenhaus, kosmetische Operationen und eine Summenerhöhung im Bereich Serviceleistungen vereinbart. Zusätzlich ist auch Haftpflichtversicherungsschutz für den Fall eines verschuldeten Sach- oder Personenschadens beim Radfahren gegeben.

Gerade die daraus resultierten Schadenersatzansprüche stellten in der Vergangenheit bei privaten Radaktivitäten immer ein Problem dar, da auf der einen Seite das private Radfahren nicht versichert war, Radsportler keine eigene Privathaftpflichtversicherung (PHV) abgeschlossen hatten oder ein Ausschluss in den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen für Teilnahme an Radrennen und dem dafür durchgeführten Training besteht. Zuständig bei Schäden im Rahmen des privaten Radfahrens/Radtrainings etc. für Mitglieder des Sächsischen Radfahrer-Bundes ist das ARAG Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen.

Hinweis für Radsportler ohne Mitgliedschaft im Radfahrer-Bund

Radsportler in Vereinen, die nicht Mitglied im Sächsischen Radfahrer-Bund sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Privaten Tretradversicherung.

Wir haben aber für unsere sympathisierenden Mitglieder in unserer Abt. Radsport die Möglichkeit geschaffen, das sie ebenfalls in den Genuss dieser Versicherung kommen. Dies ist freiwillig. Dazu müssten diese jedoch den Beitrag von 22.- € statt der 14.-€ im halben Jahr entrichten .
Wenn dazu Fragen auftauchen sollten, bitte anrufen! 01725356874

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